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Papierloses Büro: Welche Belege Sie wie lange aufheben müssen

Ordnerwände im Keller, Kartons auf dem Dachboden: Viele Betriebe bewahren Unterlagen länger auf als nötig – oder wissen nicht, ob sie Papier nach dem Scannen wegwerfen dürfen. Hier der Überblick.

Die wichtigsten Fristen

UnterlagenFrist
Rechnungen und Buchungsbelege (z. B. Kassenbons, Kontoauszüge, Lieferscheine mit Buchungsbezug)8 Jahre
Handels- und Geschäftsbriefe (z. B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Schriftverkehr)6 Jahre
Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen10 Jahre

Für Rechnungen und Buchungsbelege galten früher 10 Jahre. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Frist auf 8 Jahre verkürzt – und zwar für alle Unterlagen, deren Frist zum 1. Januar 2025 noch nicht abgelaufen war.

Wichtig: Die Frist beginnt erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Eine Rechnung aus dem Jahr 2026 müssen Sie also bis Ende 2034 aufheben. Läuft eine Betriebsprüfung oder ein Verfahren, verlängert sich die Frist.

Darf ich Papier nach dem Scannen wegwerfen?

In den meisten Fällen ja. Man spricht vom ersetzenden Scannen. Dafür gelten nach den GoBD einige Regeln:

E-Rechnungen: Das Original ist die Datei

Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Bei einer XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung ist die Datei selbst das Original. Ein Ausdruck oder eine nachträglich erzeugte PDF-Ansicht reicht nicht – die ursprüngliche Datei muss unverändert und lesbar archiviert werden.

So wird das Büro papierlos

Am einfachsten gelingt das mit einem Dokumentenmanagementsystem (DMS):

Wir richten Ihnen ein solches System komplett ein: Unser DMS-Angebot.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Welche Fristen in Ihrem Einzelfall gelten, klärt Ihr Steuerberater.

Schluss mit Papierbergen? Wir beraten Sie zum DMS.

Anrufen: 05031 913337 Öffnungszeiten & Anfahrt

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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