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E-Rechnungspflicht: Was Betriebe jetzt wissen müssen

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland (B2B) wird die elektronische Rechnung schrittweise Pflicht. Eine PDF-Datei per Mail ist dabei keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes – gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Die Fristen

Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Kleinunternehmer.

Was heißt das für Ihre IT?

Wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung – von der Einrichtung bis zur Sicherung. Für steuerliche Fragen ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

E-Rechnung im Betrieb einrichten? Wir beraten Sie gern.

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Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI erstellt.

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